Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung

Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen des Vorwurfs „Sexuelle Belästigung“ erhalten?

 Als Anwalt in Berlin verteidige ich Sie in allen Angelegenheiten rund um dieses rechtlich anspruchsvolle Thema. Mein Fachgebiet ist das Sexualstrafrecht in allen Aspekten, dementsprechend kümmere ich mich selbstverständlich auch um diesen neuen Straftatbestand.

Anwalt für Sexuelle Belästigung in Berlin: Ursus Koerner von Gustorf
Ihr Anwalt zum Thema „sexuelle Belästigung“ in Berlin: Ursus Koerner von Gustorf

Wieso sollten sie bei sexueller Belästigung einen Anwalt hinzuziehen?

Als Anwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht bin ich auch Ihr Anwalt bei dem Vorwurf „Sexuelle Belästigung“. 

Denn auch dieser Tatbestand ist mit dem Anspruch eingeführt worden, angebliche „Strafbarkeitslücken“ zu schließen und selbst Handlungen, die keine eigentliche sexuelle Handlung darstellen, unter Strafe zu stellen. 

Mit dem neuen Tatbestand „Sexuelle Belästigung“ wurde ein weites und bisher kaum überschaubares Feld der Strafbarkeit eröffnet. Eine „sexuelle Handlung“ wie das StGB sie in § 184h selbst definiert, ist für eine Verurteilung nicht notwendig. So kann aus einer durchaus gut gemeinten Umarmung oder einem Kuss ein strafrechtlicher Vorwurf entstehen.

Trotzdem gibt es gute Möglichkeiten, sich wirksam gegen diesen Vorwurf zu verteidigen. Denn auch eine angebliche sexuelle Belästigung ist nicht strafbar, wenn der Beschuldigte davon ausging oder ausgehen konnte, dass die „belästigte“ Person mit der Handlung einverstanden ist.

Daher sollten Sie Ihre Verteidigung einem Anwalt für Sexualstrafrecht anvertrauen, der in diesem Gebiet über langjährige Erfahrungen verfügt und drohende rechtliche Fallen rechtzeitig erkennt.

Was ist eine sexuelle Belästigung?

Wenn sich eine Person in sexuell bestimmter Weise zu einer anderen Person so verhält, dass diese sich in ihrer sexuellen Freiheit verletzt fühlt, spricht der Gesetzgeber von „sexueller Belästigung“. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung kann nur gegeben sein, wenn es zu einer körperlichen Berührung kommt. 

Wie wird sexuelle Belästigung geahndet?

In besonders schweren Fällen wird sexuelle Belästigung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Der Hintergrund:

Mit der letzten großen Gesetzesreform ist nicht nur der Tatbestand der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung neu definiert worden, es wurden auch vollkommen neue Tatbestände in das StGB eingeführt: Die „Sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB). 

Der Ursprung dieser Gesetzesnovelle wird den Ereignissen der „Kölner Silvesternacht“ zugeschrieben. Von sexueller Belästigung nach §184i StGB geht man aus, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

  • Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
  • In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
  • Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Was sagen Fachleute zu diesem neuen Straftatbestand?

Wie bereits oben beschrieben werden Taten wegen sexueller Belästigung meist nur auf Antrag verfolgt. Als „verwirklicht“ gilt die Tat bereits, wenn sich das Opfer „belästigt“ fühlt. Da dieses subjektive Empfinden bei unterschiedlichen Personen auch unterschiedlich stark ausgeprägt ist, scheint es oft in der Hand des (vermeintlichen) Opfers zu liegen liegen, ob der Beschuldigte strafrechtlich verfolgt wird oder nicht. Und genau hier setzt eine wirksame Verteidigung an

Ob die Hand des Geschäftsmannes auf dem Oberschenkel seiner Auftraggeberin also zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann, wird erst die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung, besonders durch den Bundesgerichtshof, zeigen. Als Verteidiger für sexuelle Belästigung ist es in meiner Praxis bisher noch zu keiner Verurteilung wegen dieses Vorwurfes gekommen.

Wie ist das Vorgehen bei einer Anklage bei sexueller Belästigung?

Haben Sie Post oder Besuch von der Polizei bekommen? Dann ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und sofort einen Anwalt hinzuschalten. Als Anwalt für sexuelle Belästigung gehören solche Fälle zu meiner täglichen Arbeit, ich bewahre einen kühlen Kopf, berate meine Mandanten und kläre sie über die Möglichkeiten sowie die nächsten Schritte auf.

Steht eine Verhandlung an oder befinden Sie sich gar in Untersuchungshaft, kann ich selbstverständlich auch Ihr Strafverteidiger für sexuelle Belästigung sein. Sie können mich hierbei auf folgenden Wegen erreichen:

Was kostet die Verteidigung in einem Verfahren wegen sexueller Belästigung?

Zuallererst: Die telefonische Kontaktaufnahme mit einer ersten Einschätzung der Lage kostet erst einmal nichts. Für eine persönliche Beratung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung berechne ich, je nach Umfang, zwischen 80 und 200 Euro.

Eine wirkliche Einschätzung der Lage ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. Hierfür ist eine Beauftragung, also ein Mandat notwendig. Ich arbeite grundsätzlich so, dass ich für eine Akteneinsicht und die anschließende Einschätzung 500 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss in Rechnung stelle. Das ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein üblicher Satz. Sollte vorher die oben genannte kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten von den 500 Euro natürlich abgezogen.

Nach der erfolgten Akteneinsicht kann ich eine Einschätzung der restlichen Kosten vornehmen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung eines Mandates: Entweder eine Honorarvereinbarung oder ein Tarif auf Grundlage des RVG.

  1. Eine Honorarvereinbarung schlage ich vor, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen für eine angemessene Honorierung. Das gilt insbesondere in einem laufenden Ermittlungsverfahren (das ist der Teil des Verfahrens vor Anklageerhebung). Die Honorarvereinbarung wird entweder mit einer Pauschale für einen bestimmten Verfahrensabschnitt getroffen oder auf Stundenbasis. Bezahlte Vorschüsse werden abgezogen. 
  2. Kommt keine Einigung über das Honorar zustande, rechne ich meine Tätigkeit nach dem RVG ab. 

Fazit:
Ihr Kostenrisiko bei einer Beauftragung ist somit gut überschaubar und liegt bei maximal 400 Euro. So sind Sie stets im Bild über die entstehenden Kosten.

Und:

Eine Honorarforderung ohne Akteneinsicht ist aus meiner Sicht unseriös. Denn ohne Akteneinsicht ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht einzuschätzen. Nehmen wir das Beispiel mit der Autowerkstatt: Hier würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto genau untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo das Problem ist und was an dem Fahrzeug getan werden muss.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.

Was tun im Notfall?

Wenn Sie eine Vorladung mit der Beschuldigung  „sexuelle Belästigung“ erhalten haben, kontaktieren Sie mich sofort!

Häufig gestellte Fragen zu sexueller Belästigung

Wann handelt es sich um Sexuelle Belästigung?

Der Tatbestand „sexuelle Belästigung“ besteht, wenn eine Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird.

Wie wird sexuelle Belästigung geahndet?

In besonders schweren Fällen wird sexuelle Belästigung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Sexuelle Belästigung als neuer Tatbestand im StGB.

Mit der letzten großen Gesetzesreform ist nicht nur der Tatbestand der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung neu definiert worden. Es wurden auch vollkommen neue Tatbestände in das StGB eingeführt. Hier ist insbesondere der neue Tatbestand der „Sexuellen Belästigung“ (§ 184i StGB) erwähnenswert, der seinen Ursprung in den Ereignissen der „Kölner Silvesternacht“ hat.

Sexuelle Belästigung nach §184i StGB

Von sexueller Belästigung nach §184i StGB geht man aus, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

  1. Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
  2. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
  3. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertrete ich Mandanten unter anderem in folgenden Themenbereichen: