„Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?“
In allererster Linie sollten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung ruhig verhalten sich nicht zu unüberlegten Schritten hinreißen lassen, die Ihnen im weiteren Verfahren schaden können. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Kommentieren Sie nichts, machen Sie keinerlei Aussagen und kontaktieren Sie am besten sofort einen Anwalt.
- Benachrichtigen Sie sofort Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
- Lassen Sie sich den zu Grunde liegenden Durchsuchungsbeschluß aushändigen; bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.
- Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Sicherstellung von Gegenständen; geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.
- Sehen Sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen.
- Achten Sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass Sie tatsächlich aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.
- Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.
Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erhoben werden. Tatsächlich führen diese jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung auf Grund eines solchen Einwandes abgebrochen wird.
Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte “Zufallsfunde” die Tatvorwürfe erweitern.

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung – Anwalt für Sexualstrafrecht
Inhalt
Was ist eine Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung (oder Durchsuchung) kommt für die meisten Betroffenen zwar völlig überraschend, ist von Seiten der Ermittlungsbehörden jedoch nur ein Puzzleteil der Ermittlung in einem Strafverfahren. Die Hausdurchsuchung ist ein Eingriff in die Privatsphäre und kann daher nur auf richterliche Anordnung geschehen. Im Sexualstrafrecht werden Hausdurchsuchungen praktisch immer mit dem vermeintlichen Auffinden von Beweismitteln, oft in der Form elektronischer Dateien, begründet. Ziel ist daher das Auffinden und die Sicherstellung von Beweismitteln wie Smartphones, Computern, Kameras und Speichermedien wie externen Festplatten oder USB Sticks.
Bei welchen Tatvorwürfen kommt es zu einer Hausdurchsuchung?
In einer großen Anzahl von Fällen haben Strafanzeigen im Sexualstrafrecht ihren Ausgang im Zuge einer Tat, in der Mobiltelefone und Computer eine entscheidende Rolle spielen. Da es bei einer Hausdurchsuchung meistens um die Beschlagnahmung von oben genannten Beweismitteln geht, sind von einer Hausdurchsuchung so gut wie alle Tatvorwürfe betroffen:
- Verbreitung und Weitergabe von Kinderpornografie
- Sexueller Missbrauch
- Vergewaltigung
- Sexuelle Belästigung
- Sexuelle Nötigung
Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?
Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand bei einer Hausdruchsuchung. Das mag leicht gesagt sein, ist aber sehr wichtig, da Ihnen die kleinste unnötige Konfrontation später als Widerstand ausgelegt werden kann. Vergessen Sie dennoch nicht Ihre Rechte: Sie haben das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen zu lassen. Lesen Sie ihn gut durch, er muss neben der richterlichen Anordnung auch Aussagen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme enthalten. Hier können Sie schon mal einen ersten Eindruck gewinnen, welcher Verdacht gegen Sie erhoben wird.
Wichtig:
Bleiben Sie ruhig. Machen Sie keinerlei Aussage. Und kommentieren Sie den Durchsuchungsbeschluss nicht. Selbst knappe Antworten können auch ohne rechtliche Belehrung als „Spontanäußerung“ später vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Dürfen Sie bei einer Hausdurchsuchung einen Anwalt hinzuziehen?
Ja, bei einer Hausdurchsuchung dürfen Sie einen Anwalt hinzuziehen und das sollten Sie auch in jedem Fall tun. Einen Anruf bei einem Rechtsbeistand, am Besten bei einem Strafverteidiger oder Anwalt für Sexualstrafrecht, darf ihnen nicht verwehrt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass Sie die Hausdurchsuchung nicht behindern und dass Sie nicht mit anderen Personen Kontakt aufnehmen können, um diese z.B. zu warnen. Ein erfahrener Anwalt wird ihnen Tipps geben, wie sie sich richtig verhalten und wird versuchen, den weiteren Verlauf der Durchsuchung mit den Beamten zu besprechen und auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Unbeteiligte wissen oft nicht, welche Unterlagen mitnehmen dürfen und welche von den Ermittlungen nicht betroffen sind.
Daher:
Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder zeitlich unter Druck setzen. Bitten Sie die Beamten, mit der Hausdurchsuchung so lange zu warten, bis Sie Kontakt zu Ihrem Anwalt aufgenommen haben.