„Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?“

In allererster Linie sollten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung ruhig verhalten sich nicht  zu unüberlegten Schritten hinreißen lassen, die Ihnen im weiteren Verfahren schaden können. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Kommentieren Sie nichts, machen Sie keinerlei Aussagen und kontaktieren Sie am besten sofort einen Anwalt.

  1. Benachrichtigen Sie sofort Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
  2. Lassen Sie sich den zu Grunde liegenden Durchsuchungsbeschluß aushändigen; bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.
  3. Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Sicherstellung von Gegenständen; geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.
  4. Sehen Sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen.
  5. Achten Sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass Sie tatsächlich aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.
  6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.

Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erhoben werden. Tatsächlich führen diese jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung auf Grund eines solchen Einwandes abgebrochen wird.

Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte “Zufallsfunde” die Tatvorwürfe erweitern.

Sonderfall Telefon mit Fingersensor

Ermutigt durch eine Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom Februar 2023 kommt es auch in anderen Bundesländern dazu, dass die Polizei während der Durchsuchung verlangt, der Beschuldigte solle sein mit dem Fingerabdruck gesichertes Mobiltelefon entsperren. Lehnt der Beschuldigte das ab, wird körperlicher Zwang angedroht.

Berliner Gerichte haben bisher (Stand September 2023) keine Entscheidung über die Zulässigkeit dieser mehr als fragwürdigen Vorgehensweise getroffen. Wie auch immer dieses Vorgehen in Zukunft juristisch bewertet werden wird: Sichern Sie ihr Telefon mit einem klassischen Pincode oder einem Wischmuster, um Daten wirksam zu schützen.

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung – Anwalt für Sexualstrafrecht

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung – Anwalt für Sexualstrafrecht

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Daher ist grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig; in Ausnahmefällen darf die Polizei wegen „Gefahr in Verzug“ durchsuchen, muss dann aber im Nachhinein eine richterliche Bestätigung beantragen.
Im Sexualstrafrecht werden Hausdurchsuchungen praktisch immer mit dem vermeintlichen Auffinden von Beweismitteln, oft in der Form elektronischer Dateien, begründet. Ziel ist daher das Auffinden und die Sicherstellung von Beweismitteln wie Smartphones, Computern, Kameras und Speichermedien wie externen Festplatten oder USB Sticks.

Bei welchen Tatvorwürfen kommt es zu einer Hausdurchsuchung?

In einer großen Anzahl von Fällen haben Strafanzeigen im Sexualstrafrecht ihren Ausgang im Zuge einer Tat, in der Mobiltelefone und Computer eine entscheidende Rolle spielen. Da es bei einer Hausdurchsuchung meistens um die Beschlagnahmung von oben genannten Beweismitteln geht, sind von einer Hausdurchsuchung so gut wie alle Tatvorwürfe betroffen:

  • Verbreitung und Weitergabe von Kinderpornografie 
  • Sexueller Missbrauch 
  • Vergewaltigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Sexuelle Nötigung

Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Bewahren Sie Ruhe. Vergessen Sie dennoch nicht Ihre Rechte: Sie haben das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen zu lassen oder, falls es keinen schriftlichen Beschluss gibt, den Grund der Durchsuchung zu erfahren. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss gut durch, er muss die Information enthalten, wonach gesucht wird und worauf sich der Tatverdacht stützt.

Wichtig:
Bleiben Sie ruhig. Machen Sie keinerlei Aussage. Und kommentieren Sie den Durchsuchungsbeschluss nicht. Selbst knappe Antworten können auch ohne rechtliche Belehrung als „Spontanäußerung“  später vor Gericht gegen Sie verwendet werden.

Dürfen Sie bei einer Hausdurchsuchung einen Anwalt hinzuziehen?

Ja, bei einer Hausdurchsuchung dürfen Sie einen Anwalt kontaktieren und das sollten Sie auch in jedem Fall tun. Einen Anruf bei einem Rechtsbeistand, am besten bei einem Strafverteidiger oder Anwalt für Sexualstrafrecht, darf ihnen nicht verwehrt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass Sie die Hausdurchsuchung nicht behindern und dass Sie nicht mit anderen Personen Kontakt aufnehmen können, um diese z.B. zu warnen. Ein erfahrener Anwalt wird ihnen telefonisch Tipps geben, wie sie sich richtig verhalten. Er wird versuchen, den weiteren Verlauf der Durchsuchung mit den Beamten zu besprechen und auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Unbeteiligte wissen oft nicht, welche Unterlagen mitnehmen dürfen und welche von den Ermittlungen nicht betroffen sind.

Daher:
Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder zeitlich unter Druck setzen. Bitten Sie die Beamten, mit der Hausdurchsuchung so lange zu warten, bis Sie Kontakt zu Ihrem Anwalt aufgenommen haben.