„Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung?“
Inhalt
Mein Rat:
Gehen Sie nicht hin! Ich sage den Termin für Sie ab.
Bei einer Vorladung durch die Polizei sollten Sie sich ruhig verhalten und keine unüberlegten Schritte tun. Das ist nicht immer leicht, dient aber allein Ihrem Schutz. Wenn Sie mit der Person, die sie beschuldigt, bekannt sind, sollten Sie es unterlassen, mit ihr in Kontakt zu treten. Kontaktieren Sie am besten sofort einen Anwalt für Sexualstrafrecht.
Was ist eine Vorladung?
Kommt es zu einem Strafverfahren, sind die Ermittlungsbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, den/die Beschuldigten des Verfahrens zu vernehmen – spätestens bis zum Abschluss der Ermittlungen. Das soll dem Beschuldigten die Gelegenheit geben, den gegen ihn vorliegenden Verdacht auszuräumen bzw. Tatsachen, die zu seinen/ihren Gunsten sprechen, geltend zu machen. In einfach gelagerten Fällen kann es auch eine schriftliche Vernehmung geben, das ist bei Sexualstrafdelikten aber eher selten der Fall. Eine Vorladung sieht in etwa folgendermaßen aus:

Beispiel einer Vorladung als Beschuldigter
Bei welchen Tatvorwürfen kommt es zu einer Vorladung?
Die Vorladung ist das einfachste Mittel einer polizeilichen Befragung. Je nach Härte der Anschuldigung kann es bei den folgenden Tatvorwürfen zu einer Vorladung kommen:
- sexuelle Belästigung
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch
- Verbreitung und Weitergabe von Kinderpornografie
- Sexueller Nötigung
Was muss ich tun, wenn ich eine Vorladung erhalten habe?
Kontaktieren Sie mich sofort. Ich sage den Termin für Sie ab!
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, liegt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie vor. Daher sollten Sie auf keinen Fall „einfach mal so“ mit der Polizei reden, egal wie freundlich das Gesprächsangebot herüberkommen mag. Die Polizei hat sicher mehr Informationen in der Hand als Sie. Als beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Beruf).
Daher:
Vor der Polizei zu schweigen und nichts ohne einen Anwalt zu sagen, kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden, zu keinem Zeitpunkt. Auch wenn Sie das Bedürfnis verspüren, etwas dazu beitragen zu müssen, um sich in einem besseren Licht dastehen zu lassen: Sagen sie nichts! Für die Beamtinnen und Beamten der Kriminlapolizei sind derartige Termine ihr tägliches Geschäft. Sie sind in Vernehmungstechniken geschult und haben im Gegensatz zu Ihnen auch nichts zu verlieren. Ein erfahrener Anwalt auf Ihrer Seite wird Ihnen nicht raten, einen solchen Termin wahrzunehmen und erst einmal Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Das schafft erst einmal Waffengleichheit hinsichtlich der bisherigen Ermittlungsergebnisse. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird Ihr Anwalt Ihnen dann raten, ob Sie eine Erklärung zu den Vorwürfen abgeben sollten oder nicht. Sollte eine Erklärung zu den Vorwürfen ratsam sein, übernimmt das der Anwalt in schriftlicher Form. Eine Vernehmung findet dann nicht statt.
Was passiert, wenn ich nicht zur Vorladung erscheine?
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Einladung, daher können Sie den Termin auch einfach absagen. Das Verfahren gegen Sie läuft dann einfach weiter und – wenn es nicht eingestellt wird – kommt als nächstes zu einer Anklage oder einem Strafbefehl vom Gericht. Man kann aber noch nach dem Termin zur Vernehmung einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser nimmt dann Akteneinsicht und entscheidet danach, ob er noch für Sie eine Stellungnahme zu der Sache abgibt. Es ist im Ermittlungsverfahren nie zu spät für die Beauftragung eines Spezialisten für Sexualstrafrecht.
Anders verhält es sich allerdings bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts – diese Art der Vorladung ist verpflichtend. Allerdings gilt auch hier das gleiche wie weiter oben schon beschrieben: Sie müssen dort zwar erscheinen, sind aber nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Gerade in solchen Fällen sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe suchen.
In jedem Fall ist es ratsam, sofort nach Erhalt einer Vorladung einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht zu konsultieren. In vielen Fällen wird von der Durchsetzung einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung abgesehen, wenn durch einen Anwalt erklärt wird, dass sein Mandant zwar selbstverständlich erscheinen, aber keine Angaben zu Sache machen wird.