Welche Kosten kommen auf mich zu für eine Verteidigung in einem Sexualstrafverfahren?
Transparenz und Offenheit beim Thema Geld sind mir wichtig. Deswegen habe ich mir im Laufe von nun weit über zwanzig Jahren ein festes System bei der Klärung von Honorarfragen angeeignet.
Inhalt
Durch einen ersten Anruf entstehen noch keine Kosten
Die telefonische Kontaktaufnahme mit einer ersten und kurzen Einschätzung der Lage löst keine Kosten aus.
Kosten für persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung beim Vorwurf der sexuellen Nötigung kostet, je nach Umfang, zwischen 80 und 200 Euro.
Eine wirkliche Einschätzung der Lage ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. Hierfür ist eine Beauftragung, also ein Mandat, notwendig.
Kosten für Akteneinsicht und Einschätzung
Ich arbeite grundsätzlich so, dass ich für eine Akteneinsicht und die anschließende Einschätzung 400 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss nach dem RVG in Rechnung stelle. Das ist ein üblicher Satz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollte vorher die oben genannte kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten von den 400 Euro natürlich abgezogen.
Die Akte der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts wird hier eingescannt und Ihnen – soweit zulässig – übersandt.
Abrechnung eines Mandates
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung eines Mandates: Entweder legt man die gesetzlichen Rahmengebühren nach dem RVG zugrunde oder Anwalt und Mandant schließen eine Honorarvereinbarung.
- Eine Honorarvereinbarung schlage ich vor, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen für eine angemessene Honorierung. Das gilt insbesondere für den Abschnitt des Ermittlungsverfahrens, das ist der Teil des Verfahrens vor der Entscheidung über eine Anklageerhebung. Die Honorarvereinbarung wird entweder mit einer Pauschale für den laufenden Verfahrensabschnitt getroffen oder auf Stundenbasis. Bezahlte Vorschüsse werden abgezogen.
- In anderen Fällen rechne ich, wenn die gesetzlichen Gebühren ausreichen, auf Grundlage des RVG ab.
- Kommt keine Einigung über das Honorar zustande, rechne ich meine bis dahin erbrachte Tätigkeit nach dem RVG ab. Diese Rechnung übersteigt dann nicht den Vorschuss über 400 Euro und das Mandat kann ohne Probleme beendet werden.
Was Sie wissen müssen
Eine seriöse Klärung der Honorarfrage ist ohne die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nicht möglich, denn nur mit der Akteneinsicht und den daraus folgenden Entscheidungen ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit einzuschätzen: In einer Autowerkstatt würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo das Problem liegt und was an dem Fahrzeug getan werden muss.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Frage der Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.