Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht in Berlin
Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertrete ich Mandanten in allen Fällen mit Sexualbezug, unter anderem bei den folgenden Vorwürfen:
Hier finden Sie einige grundsätzliche Erklärungen zu oft auftretenden Fragen:
Was sind die Besonderheiten im Sexualstrafrecht?
Wie immer auch der Vorwurf lautet: Niemand wird von sich aus gerne berichten, dass er Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist.
Und da beginnen auch schon die Besonderheiten: es geht bei der Verteidigung von Sexualstrafsachen immer auch um Intimität und Privatsphäre. Abgesehen von Delikten, die sich online zugetragen haben sollen, gibt es in der Regel nur zwei Beteiligte: Zeugin und Beschuldigter. Ob es sich bei diesen beiden Personen aber auch um Täter und Opfer handelt, ist die zentrale Frage, die im Ermittlungsverfahren zu klären ist.
Mit den gesetzlichen Änderungen seit 2016 („no means no!“) wurden die Voraussetzungen des zentralen Tatbestandes der Vergewaltigung entscheidend geändert. Während nach der zuvor geltenden Rechtslage erst von einer Vergewaltigung gesprochen werden konnte, wenn Sex mit Drohung oder Gewalt erzwungen wurde, ist das nun vollkommen anders. Denn der neue §177 Absatz 1 StGB stellt es auch unter Strafe, wenn sexuelle Handlungen “gegen den erkennbaren Willen“ einer Person vorgenommen werden. Wann ein entgegenstehender Wille für den Mandanten erkennbar war, ist dabei entscheidend.
Warum braucht man einen Anwalt, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist?
Die Verteidigung in Sexualstrafsachen unterscheidet sich ganz erheblich von den Standards, die man aus anderen Rechtsgebieten des Strafrechts kennt. Und da kommt meine langjährige Erfahrung zum Tragen: Neben der Frage, was aus Sicht des Mandanten passiert ist, ergeben sich juristische Verteidigungsansätze häufig bereits schon aus den Angaben der Zeuginnen. Und das klassische Schweigen des Angeklagten ist bei dem Vorwurf von Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff oft nicht die effektivste Verteidigung.
Ein gut begründeter Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens braucht auch eine klare Positionierung des Mandanten. Da die Zeuginnen der Polizei ihre Sicht der Dinge schildern, ist es oft ratsam, hierauf nicht nur mit Schweigen, sondern einer detaillierten persönlichen Erklärung des Mandanten zu reagieren, die schriftlich mit dem Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft geschickt wird.
Auf diese Weise werden juristische und auch tatsächliche Aspekte Grundlage Ihrer individuellen Verteidigung.
Für eine effektive Verteidigung ist es unerlässlich, dass ein belastbares Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Strafverteidiger besteht. Nur so ist eine effiziente Verteidigung möglich. Nach über fünfundzwanzig Jahren Verteidigung in Sexualstrafsachen weiß ich, wie man Vertrauen aufbaut und es erhält. Dafür nehme ich mir Zeit. Ich bewerte nicht, ich höre erst einmal zu.
Meine Aufgabe als ihr Verteidiger in Sexualstrafverfahren ist es, die aus Sicht der Beschuldigten fast grenzenlos erscheinende Macht der Ermittlungsbehörden und Anzeigenden zu brechen und mich mit aller Kraft für Sie als meine Mandanten einzusetzen. Nur so sind ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil zu erreichen.
Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertete ich Mandanten unter Anderem in folgenden Themenbereichen: