Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung?

Eine häufige Frage meiner Mandanten lautet: Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung? Im folgenden Beitrag möchte ich diese Frage verständlich beantworten und die beiden Straftatbestände voneinander abgrenzen.

Sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung ist vielen Beschuldigten unklar. Im Folgenden erläutere ich, worauf es bei der Abgrenzung ankommt.

Beide Vorwürfe werden durch verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches geregelt:

  • Der größte Unterschied ist, dass eine sexuelle Nötigung immer eine sexuelle Handlung voraussetzt. Die sexuelle Handlung ist ebenfalls im Strafgesetzbuch (§ 184h StGB) definiert.
  • Die sexuelle Belästigung ist sozusagen die „kleine Schwester“ der sexuellen Nötigung. Man spricht von sexueller Belästigung, wenn zwar eine körperliche Berührung vorliegt, diese aber noch keine wirkliche sexuelle Handlung darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der einfache Griff an den Po einer anderen Person oder ein flüchtiger Kuss auf die Wange.

Was ist die Strafe für sexuelle Belästigung?

Die Strafe für eine sexuelle Belästigung hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Ziel der Verteidigung sollte aber immer eine Einstellung des Verfahrens, notfalls gegen eine Geldauflage, sein.

Im Falle einer Verurteilung wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, wenn keine einschlägigen Vorbelastungen vorliegen.

Wie verteidigt man sich am besten gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung?

Die sexuelle Belästigung kann nur dann bestraft werden, wenn der vermeintliche Täter auch mit dem entsprechenden Vorsatz gehandelt hat. Es geht immer um eine Handlung gegen den Willen einer Person.
Anders als in vielen anderen Bereichen des Strafrechts ist es im Sexualstrafrecht daher oft ratsam, sich – über einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt – zur Sache zu erklären.

Wie geht das?

Das geht so, dass der Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht eine schriftliche Erklärung für den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren abgibt. Eine Vernehmung bei der Polizei ist nie ratsam.

In meiner Tätigkeit ist es bisher zu keiner Verurteilung wegen einer sexuellen Belästigung gekommen.

Wenn Ihnen sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung vorgeworfen wird und Sie einen Rechtsanwalt suchen, können Sie mich jederzeit anrufen. Ich bin im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar!