Wann verjährt sexueller Missbrauch von Kindern?
Eine häufige Frage in meine Kanzlei lautet: Wann verjährt sexueller Missbrauch von Kindern? Im Folgenden informiere ich Sie über die Fristen.
Wann verjährt sexueller Missbrauch von Kindern?
Für alle Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern gilt gem. § 176 StGB i. V. m. § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB eine 20-jährige Verjährung. Diese Verjährung ruht (d. h. sie läuft nicht) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. D. h., Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern verjähren in der Regel erst dann, wenn bis zum 50. Lebensjahr des Opfers keine Strafanzeige gestellt wurde.
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