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Wer glauben will, sollte genau hinschauen: Widersprüchliche Aussagen bei dem Vorwurf sexueller Missbrauch. „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt auch bei Sexualdelikten

Das Landgericht Münster hat einen Mann wegen des Vorwurfs „sexueller Missbrauch“ zum Teil freigesprochen, in anderen Punkten aber verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. Februar 2024 das Urteil aufgehoben und dem Landgericht einen „verengten Blick auf das Kerngeschehen“ attestiert.

So kam das Landgericht dazu, dass alle Belastungszeugen konstant ausgesagt hätten. Gleichzeitig wurden in den Fällen, in denen der Angeklagte freigesprochen wurde, diverse Erinnerungslücken und abweichende Aussagen festgestellt. So geht es nicht, sagt der Bundesgerichtshof. Will man Zeugen an einer Stelle glauben, an anderer Stelle jedoch nicht, muss man dafür schon eine tragende Begründung liefern. Daran fehlte es hier offensichtlich.