Vorwurf des sexuellen Missbrauchs: Freispruch, Verurteilung, dann wieder Freispruch: Pseudoerinnerungen und Autosuggestion

Anmerkung: Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt, wie schwierig die Aufgabe der „Wahrheitsfindung“ in sexualstrafrechtlichen Verfahren ist. Der Angeklagte wurde freigesprochen, dann nach einer Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof erneut durch das Landgericht verurteilt.

Gegen dieses Urteil wurde dann wiederum Revision eingelegt. Wieder hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf, die Sache wird erneut bei dem Landgericht verhandelt. Nun wird der Angeklagte nochmals freigesprochen und die Revision gegen den Freispruch verworfen.

Das lesenswerte Urteil beschäftigt sich ausführlich mit Phänomenen, die im Sexualstrafrecht jedem Verteidiger geläufig sein müssten: Sogenannte „false memory“ also Pseudoerinnerung und Autosuggestion, dem sich selbst Einreden einer nicht tatsächlich existenten Wahrheit.

Hier kann der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2022 nachgelesen werden.