Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit über 25 Jahren Erfahrung im Sexualstrafrecht.

Und wieder: „Aussage gegen Aussage“

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs hat eine Entscheidung des Landgerichts Halle wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben. Die Begründung dafür ist lehrbuchartig. Im Kern geht es darum, dass in einem (ordentlichen) Urteil stehen muss, was ein Zeuge gesagt hat. Im Weiteren muss dargestellt werden, wie es zu dieser Aussage gekommen ist (Aussageentstehung) und welche Umstände das Gericht dazu veranlassen, diese Aussage zu glauben.

Ihnen wird sexueller Missbrauch vorgeworfen und Sie suchen einen Anwalt? Dann sind Sie hier richtig. Seit über 28 Jahren bin ich als Anwalt und Verteidiger auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Hier erfahren Sie mehr:

Aussage gegen Aussage Rechtsanwalt Berlin