Sexueller Missbrauch: Eine Aussage, die zum Kerngeschehen nicht konstant ist, muss besonders gründlich geprüft werden
Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Landgerichts Hagen aufgehoben und in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 nochmals herausgestellt, dass Gerichte nachvollziehbar darlegen müssen, warum sie einem Zeugen glauben.
In diesem Fall ging es um sexuellen Missbrauch. Kommt es im Zuge der Prüfung der Aussagekonstanz zu der Feststellung, dass Angaben zum Kerngeschehen voneinander abweichen, müssen die Gründe hierfür gedächtnispsychologsich nachvollziehbar sein.
Hat ein Zeuge beispielsweise bei einer Vernehmung konkrete Umstände bezeichnet, diese aber zuvor an anderer Stelle gar nicht erwähnt, deutet dies auf ein fehlendes tatsächliches Erleben hin.
Hier kann der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2022 nachgelesen werden.