Sexueller Missbrauch: Der Angeklagte muss auch bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wissen, welche Taten ihm konkret vorgeworfen werden.
Anmerkung: Besonders bei einer großen Anzahl von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs muss der Angeklagte wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird, damit der sich angemessen verteidigen kann.
Die einzelnen Taten müssen durch das Gericht genau bezeichnet werden; das gilt auch bei einem Geständnis des Angeklagten.
Hier kann der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2022 nachgelesen werden.