Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin
Vita und Qualifikationen
Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht. Seit Beginn meiner Tätigkeit habe ich mich auf das Strafrecht spezialisiert und mich dort wiederum auf einzelne Bereiche konzentriert. Mein Schwerpunkt liegt als Rechtsanwalt und Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.
Ich bin Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., deren Vorstand ich für zwei Jahre angehörte. Ebenso bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied des Vereins International Criminal Defence Lawyers Germany.
Der Entschluss, Strafverteidiger zu werden, stand für mich schon während des Studiums fest.
Ich wollte nie auf der „anderen Seite“ stehen. Deswegen habe ich bereits meine Ausbildung auf die Verteidigung in Strafsachen ausgerichtet und bin seitdem Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin.
Seit dem Jahr 2002 bin ich in der Referendarausbildung tätig und leite Arbeitsgemeinschaften zum Straf- und Strafprozessrecht. Daneben bilde ich mich regelmäßig durch Fachseminare fort und bin auch selbst als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen tätig.
Seit 2005 bin ich nebenamtlicher Prüfer für das Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg.
International bin ich regelmäßig für die Gesellschaft für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) tätig. Hierfür habe ich Seminare zur anwaltlichen Fragetechnik für Rechtsanwälte in Vietnam und Usbekistan geleitet. Zudem habe ich an dem Rechtsanwaltsdialog zwischen China und Deutschland für das Fachgebiet Strafrecht teilgenommen.
Als Sachverständiger zu Fragen des Jugendstrafrechts bin ich für den Rechtsausschuss des Bundestages tätig geworden.
Ich arbeite gemeinsam mit zwei weiteren Fachanwälten für Strafrecht in einer Sozietät in Berlin Schöneberg.
Auch in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof verfüge ich über langjährige Erfahrung, besonders im Bereich des Sexualstrafrechts. Meine ersten Berufserfahrungen habe ich als Referendar und Rechtsanwalt zwischen 1996 und 1998 im Büro des inzwischen verstorbenen Berliner Revisionsspezialisten Gerhard Jungfer gesammelt.
Diskretion ist für mich eine nicht verhandelbare Selbstverständlichkeit. Das gilt insbesondere in Sexualstrafverfahren. Deswegen finden Sie auch keine Dokumentation eigener Verteidigungen auf diesen Seiten. Einen Überblick über wichtige Entscheidungen zu meinem Fachgebiet finden Sie unter der Rubrik Rechtsprechung.
Für dringende Fälle habe ich Ihnen unter dem Stichpunkt „Im Notfall“ wichtige Informationen zusammengestellt.
Wieso befasse ich mich gerade mit Sexualstrafrecht?
Erstens: Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren!
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin verteidige in Sexualstrafverfahren, weil es meine berufsethische Überzeugung ist, dass jeder Beschuldigte, unabhängig von dem erhobenen Vorwurf, bedingungslosen Beistand verdient hat.
Dabei leitet mich der Gedanke, dass der Vorwurf einer Sexualstraftat gerade in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht dazu führen darf, dass Selbstverständlichkeiten wie die Unschuldsvermutung nicht im gleichen Umfang gelten wie in Verfahren, in denen Diebstahl oder Mord angeklagt wird. Es ist offenkundig, dass die Opfer von Sexualstraftaten fast in allen Fällen Frauen sind. Dies gilt aber nur für die Fälle, in denen es auch eine Tat gab: Erweisen sich die Anschuldigungen nicht als belastbar oder falsch, ist der Beschuldigte das Opfer. Die in der Öffentlichkeit verbreitete Ansicht, Täter und Opfer stünden eigentlich schon von Anfang an fest, ist falsch. Dies zeigt sich auch an der Tatsache, dass im Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin rund die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten bereits vor Anklageerhebung eingestellt werden und eine Verhandlung der angeblichen Vorwürfe vor Gericht nicht mehr stattfindet.
Zweitens: Sexualstrafrecht ist ein anspruchsvolles und schwieriges Rechtsgebiet.
Ich verteidige Sexualstrafsachen aus Überzeugung, weil meine Erfahrung mir zeigt, wie wichtig es ist, sich innerhalb des Strafrechts weiter zu spezialisieren. Das gilt insbesondere für das sich ständig verändernde Sexualstrafrecht.
Viele Sexualstrafverfahren werfen nicht nur komplexe juristische Probleme, sondern auch Fragen der Aussagepsychologie und Medizin auf. Gerade die in Sexualstrafverfahren oft vorliegende Konstellation „Aussage gegen Aussage“ verlangt nicht nur vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, sondern auch solide Kenntnisse der Aussagepsychologie und eine vertiefte Erfahrung mit diesen Bereichen. So muss zum Beispiel die Entscheidung, bei Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten über Zeugen zu beantragen, gut vorbereitet sein. Nur wenn sich verlässliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Gutachten zu einem für den Mandanten positiven Ergebnis führen wird, sollte von diesem Instrument Gebrauch gemacht werden. Gleichzeitig sollte der Verteidiger schon bei der Auswahl einer Gutachterin oder Gutachters durch das Gericht konkrete Vorschläge unterbreiten. Das gleiche gilt für die zentrale Frage der Hauptverhandlung, nämlich ob sich Angeklagte zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen erklären sollten oder nicht. Um hier richtig zu entscheiden, muss in offener Kommunikation mit dem Mandanten ein belastbares Ziel für die Verteidigung festgelegt werden.
Drittens: Weil ich meinen Beruf liebe und weiß, was ich tue.
Jeder Fall ist anders. Das Ziel heißt nicht pauschal „Freispruch“, sondern muss so festgelegt werden, dass Sie bestmöglich geschützt sind. Es geht nicht um eine Show mit viel Feuerwerk, sondern um den Erfolg in Ihrer Sache. Trotzdem gilt: Angst ist für den Verteidiger ein schlechter Begleiter. Einer notwendigen Konfrontation sollte nie aus dem Weg gegangen werden.
Das macht für mich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus: Offene und persönliche Kommunikation, klare gemeinsame Ziele und deren professionelle Umsetzung.
Für eine gute Verteidigung brauchen Sie einen Fachmann, der Verantwortung übernimmt. Jemanden, der einen klaren Weg zum Erfolg plant und alles, was tatsächlich möglich ist, auch durchsetzt: Einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin.
Ich bin bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, Beweislagen zuverlässig einzuschätzen und Sie auf dem Weg zu einer schnellen und guten Lösung zu begleiten. Unter der Rubrik Sexualstrafrecht finden Sie mehr Informationen dazu.
Gibt es einen „Fachanwalt für Sexualstrafrecht“?
Nein, diese Bezeichnung gibt es nicht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt in § 43c abschließend, welche Fachanwaltstitel als Rechtsanwalt erworben werden können. Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es laut BRAO nicht. Kollegen, die sich als „Fachanwalt für Sexualstrafrecht“ bezeichnen, verstoßen gegen das geltende Berufsrecht. Dem Bereich des Sexualstrafrechts am nächsten kommt der Fachanwalt für Strafrecht. Ich habe seit 1997 Erfahrung in Sexualstrafsachen und verfüge über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit über 20 Jahren.