Mangelhafte Konstanzanalyse bei Aussage gegen Aussage und lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf sexueller Missbrauch
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. April 2025 ein Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben.
Der Angeklagte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Das Landgericht hat jedoch keine für den BGH überprüfbare Begründung vorgelegt. Insbesondere, und das ist für die Praxis der Verteidigung in Sexualstrafsachen immer von Bedeutung, lässt sich dem Urteil nicht der Ursprung der Zeugenaussagen entnehmen. Der BGH kritisiert, dass so auch nicht überprüfbar sei, ob die Aussagen belastbar sind.
Eine für den Verurteilten schmerzhafter Fehler liegt darin, dass das Landgericht offenbar auch noch Angaben von Zeugen falsch zugeordnet hat. So schreibt der BGH:
„Schließlich ist zu besorgen, dass die Strafkammer die Angaben der Zwillingsschwestern insoweit verwechselt hat, als sie „die Schilderung der beiden Vorfälle betreffend das Kratzen am Mückenstich durch L. (für) erlebnisbasiert“ gehalten hat, was weder mit deren Angaben noch den festgestellten Taten korrespondiert, die nur einen entsprechenden Vorfall zum Nachteil von L., aber zwei zum Nachteil von Li. zum Gegenstand haben.“