Welche Kosten kommen auf mich zu für eine Verteidigung in einem Sexualstrafverfahren?

Transparenz und Offenheit beim Thema Geld sind mir wichtig. Deswegen habe ich mir im Laufe von nun weit über zwanzig Jahren ein festes System bei der Klärung von Honorarfragen angeeignet.

Kosten für Akteneinsicht und Einschätzung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung eines Mandates. Entweder legt man die gesetzlichen Rahmengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugrunde oder Anwalt und Mandant schließen eine Honorarvereinbarung. Eine Honorarvereinbarung übersteigt die gesetzlichen Gebühren. Es wird ein Vertrag über das vereinbarte Honorar geschlossen. Bei Ärzten gibt es Ähnliches: „Kasse“ oder „Privat“.

Ich arbeite in fast allen Fällen so, dass ich für die Akteneinsicht und die anschließende Einschätzung 500 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung stelle. Sollte zuvor eine kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten hiervon abgezogen.

Die Akte der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts wird hier eingescannt und Ihnen – soweit zulässig – übersandt.

Abrechnung für die weitere Tätigkeit

Nach der Akteneinsicht kann ich den Umfang meiner Tätigkeit einschätzen und schlage Ihnen ein konkretes Honorar auf Grundlage einer Honorarvereinbarung vor. Dabei unterteile ich das Honorar nach den Verfahrensabschnitten. Das bedeutet, ich schlage Ihnen einen festen Preis für das Ermittlungsverfahren (bis zur Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens oder die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft) vor und einen festen Preis für die Tätigkeit vor Gericht.

Ziel meiner Tätigkeit im Ermittlungsverfahren ist, eine Anklage zu vermeiden und das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Daher bietet sich diese Unterscheidung an. In der Regel liegen die Kosten für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bei 1500 bis 5000 Euro. Das ist eine grobe Schätzung und abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache. Kommt es zu einer richterlichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren, werden die Kosten hierfür gesondert  vereinbart. Hauptverhandlungstage werden mit 1200 bis 1600 Euro berechnet.

Sollten wir uns nicht auf ein Honorar einigen und das Mandat nicht fortführen, rechne ich nur die bereits bezahlten Gebühren nach dem RVG ab und beende das Mandat. So entsteht bei Ihnen kein weiteres Kostenrisiko als der bereits bezahlte Vorschuss.

Was Sie wissen müssen

Eine seriöse Klärung der Honorarfrage ist ohne die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nicht möglich. Nur mit der Akteneinsicht und ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit einzuschätzen. In einer Autowerkstatt würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo das Problem liegt und was an dem Fahrzeug getan werden muss.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Frage der Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.