Aussage gegen Aussage bei Sexualdelikten – Anwalt für Sexualdelikte
Der Bundesgerichtshof hat am 24. Januar 2023 eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt/Oder aufgehoben. Dem Angeklagten war ein Sexualdelikt vorgeworfen worden; sexueller Missbrauch eines Kindes in einem Ferienlager.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten, diese lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung schon über vier Jahre zurück. Das Landgericht hatte lediglich festgestellt, dass es zu systematischen Übergriffen gekommen sei. Was die betroffene Zeugin im Einzelnen ausgesagt hatte, wurde im Urteil aber gar nicht geschildert.
Somit war das Urteil aufzuheben: besonders in der Konstellation „Aussage gegen Aussage“ ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu Sexualdelikten im Urteil genaustens mitzuteilen, was Zeugen in der Gerichtsverhandlung angegeben haben. Insbesondere bei kindlichen Zeugen ist zu prüfen, ob eine Falschaussage aufgrund äußerer Einflussnahmen möglich ist. Deswegen sind die Aussagen zu analysieren im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte. Diese Analyse muss für das Revisionsgericht nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargestellt werden.
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