Anklage wegen Vergewaltigung: Verurteilt werden kann nur, was wirksam zur Verhandlung zugelassen wurde
Auch wenn es in diesem Fall dem Angeklagten keinen wirklichen Erfolg verschafft hat, handelt es sich um einen Klassiker des Strafprozessrechts: Das Landgericht hat einen Eröffnungsbeschluss gefasst, den nicht alle Mitglieder der urteilenden Strafkammer unterzeichnet haben.
Damit war der Beschluss, mit dem eine zweite Anklage zur Verhandlung zugelassen wurde, unwirksam und das Verfahren musste insoweit eingestellt werden.