Auch im Notfall bin ich als Anwalt für Sie da.
In allen Fällen – bei einer Vorladung, einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme, einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ oder einer Anklage – zögern Sie nie und nehmen gleich Kontakt zu mir auf!
Meine Notrufnummer:
E-Mail:
„Wie muss ich mich bei einer Festnahme verhalten?“
- Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
- Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
- Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
- Benachrichtigen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme.
- Falls anwaltliche Hilfe nicht sofort erreichbar ist:
bitten Sie eine bestimmte Person darum, Kontakt zu Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt aufzunehmen.Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten:
Ihr Geburtsdatum, Ihren Aufenthaltsort, die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).