Sind Gerichtsprozesse, in denen es um Sexualdelikte geht, öffentlich?

Oft werde ich von Mandanten gefragt, ob die Gerichtsprozesse, in denen es um Sexualdelikte geht, öffentlich sind und von Zuschauern besucht werden können. Die Antwort hierauf ist: Ja, die Prozesse wegen Vergewaltigung, Missbrauch oder sexuellen Übergriffen sind erst einmal öffentlich. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in § 169, dass Prozesse in Strafsachen grundsätzlich öffentlich sind. Aber wie immer im Bereich des Rechts gibt es auch hiervon Ausnahmen.

Sind Gerichtsprozesse, in denen es um Sexualdelikte geht (Vergewaltigung, Missbrauch, sexueller Übergriff) öffentlich?

Gerade in Prozessen, in denen es um den Vorwurf der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs geht, greifen diese Ausnahmen sehr häufig. Denn § 171b GVG regelt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten zur Sprache kommen.

Und natürlich ist auch der Angeklagte ein Prozessbeteiligter. Das bedeutet, dass die Verteidigung für den Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit zumindest für die Dauer beantragen kann, in der der Angeklagte sich zu den Tatvorwürfen äußert. Das Gleiche gilt, falls Sachverständige über den Angeklagten Gutachten erstatten und dabei die Biografie und Angaben zu den Tatvorwürfen wiedergeben.

Das bedeutet nicht, dass der vollständige Prozess ohne Öffentlichkeit vonstattengeht. Wer vor Gericht steht, ist zumindest zum Auftakt des Prozesses und bei der Urteilsverkündung auch öffentlich zu sehen. Soweit die Presse über das Gerichtsverfahren berichtet, sind die von der Presse gefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu verpixeln. Der Angeklagte darf nicht erkennbar sein.

Sie sind wegen eines Sexualdelikts angeklagt und möchten Ihre Privatsphäre schützen?

Ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe kann für Beschuldigte eine erhebliche persönliche Belastung darstellen. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich, unter welchen Voraussetzungen die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden kann und wie sich Ihre Persönlichkeitsrechte schützen lassen.

Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Berlin für eine vertrauliche Beratung. Gemeinsam besprechen wir Ihre rechtliche Situation und die Möglichkeiten einer wirksamen Strafverteidigung.