Ist es strafbar, wenn ein 18-Jähriger mit einer 14-Jährigen schläft?

Kürzlich wurde ich gefragt: Ist es strafbar, wenn ein 18-Jähriger mit einer 14-Jährigen schläft? In diesem Blogartikel erläutere ich, welche Grenzen das Gesetz für sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Jugendlichen setzt und wann eine Strafbarkeit in Betracht kommt.

Ist es strafbar, wenn ein 18-Jähriger mit einer 14-Jährigen schläft?

Nein, es ist nicht strafbar, wenn ein 18-Jähriger mit einer 14-Jährigen schläft. Das gilt – wie so oft im rechtlichen Bereich – zumindest grundsätzlich. Das Alter der sexuellen Selbstbestimmung beläuft sich auf 14 Jahre. Wer 14 Jahre alt ist, kann selbst bestimmen, mit wem er schläft und mit wem nicht. Eine 14-Jährige könnte auch mit einem 35-Jährigen schlafen, ohne dass der 35-Jährige sich strafbar macht.

Dieses Prinzip wird aber an einigen Stellen eingeschränkt: So regelt § 174 StGB den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Schutzbefohlene können alle Personen unter 18 Jahre sein, die in einem besonderen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis einer anderen Person untergeordnet sind oder die jemandem zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind.

Haben die 14-jährige Person und die ältere Person also keinerlei rechtliche oder familiäre Beziehung, ist in der Regel davon auszugehen, dass die erwachsene Person sich nicht strafbar macht, wenn sie mit der 14-jährigen Person Sex hat.

Aber: Erwachsene dürfen in keinem Fall Sex mit unter 14-jährigen Personen haben. Das ist strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern im Sinne von § 176 StGB.

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