Wann verjährt der Vorwurf der Vergewaltigung?
Der Vorwurf der Vergewaltigung verjährt in vielen Fällen nach fünf Jahren. Tatsächlich ist diese relativ kurze Verjährungsfrist vom Gesetzgeber nie gewollt gewesen. Mit der Neustrukturierung des § 177 StGB im Jahre 2016 ist allerdings ein Grundtatbestand geschaffen worden, für den eine Verjährungszeit von fünf Jahren vorgesehen ist. Man kann die Frage also wie folgt beantworten:
Wann verjährt der Vorwurf der Vergewaltigung?
Tatvorwürfe nach § 177 Abs. 1 (sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person) verjähren nach fünf Jahren auch dann, wenn Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall der Tatvorwurf ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Vorschriften des § 177 Abs. 6 StGB eine Qualifikation darstellen, diese spielt allerdings für die Berechnung der Verjährung keine Rolle.
Gleiches gilt für den Vorwurf nach § 177 Abs. 2: Sexuelle Handlung unter Ausnutzung einer Lage, in der ein entgegenstehender Willen nicht geäußert oder gebildet werden kann oder, beispielsweise, ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird.
Sexuelle Übergriffe nach § 177 Abs. 4 StGB verjähren in 20 Jahren. Sexuelle Übergriffe nach Abs. 5 StGB verjähren ebenfalls in 20 Jahren.
Natürlich ist diese kurze Übersicht keine verbindliche Rechtsauskunft. Es kommt auf den einzelnen Fall und im Zweifel auf Einzelheiten an, die für den Laien gar keine Rolle spielen.
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