Vergewaltigung ist nicht nur ein „eigenhändiges“ Delikt
Klarstellende Entscheidung des BGH: Vergewaltigung ist nicht nur ein „eigenhändiges“ Delikt. Wer eine andere Person dazu nötigt, mit einer Dritten Person Sex zu haben, ist selbst Täter einer Vergewaltigung. Das hat der sechste Senat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 entschieden.
Dabei ging es um die Frage der Strafbarkeit im Bereich der Zuhälterei.
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