Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung

Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung bekommen? 

Als Anwalt in Berlin vertrete und verteidige ich Sie in allen Angelegenheiten rund um dieses sensible Thema. Mein Fachgebiet ist das Sexualstrafrecht in allen Aspekten, dementsprechend kümmere ich mich selbstverständlich auch um diesen speziellen Straftatbestand.

In jedem Fall gilt:
Machen Sie keine Angaben – ich sage den Termin zur Vernehmung für Sie ab.

Was tun bei dem Vorwurf der Vergewaltigung?

Haben Sie Post oder Besuch von der Polizei bekommen? Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden?

Dann ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und sofort einen Anwalt einschalten. Als Anwalt für Vergewaltigung gehören solche Fälle zu meiner Kernkompetenz. Ich bewahre einen kühlen Kopf, berate meine Mandanten sorgfältig und kläre sie über die nächsten Schritte auf.

Steht eine Verhandlung an oder befinden Sie sich gar in Untersuchungshaft, kann ich selbstverständlich auch Ihr Strafverteidiger für den Vorwurf der Vergewaltigung sein. Sie können mich hierbei auf folgenden Wegen erreichen:

  • Telefon +49 30 21 23 29 21
  • Mail: koerner@fachanwaelte-strafrecht.berlin

Ab wann spricht man von einer Vergewaltigung?

Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung sind im Strafgesetzbuch unter § 177 StGB zusammengefasst worden. Deswegen liest man auf Vorladungen der Polizei oft „sexuelle Nötigung/Vergewaltigung“. 

Im Zuge der Einführung des „Nein-heißt-nein-Modells“ im Jahre 2016 reicht es für den Tatvorwurf der Vergewaltigung aus, gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen vorzunehmen, die mit einem „Eindringen in den Körper“ verbunden sind oder  mehrere Personen an dem Übergriff beteiligt sind (§ 177 Absatz 6 StGB). 

Anders als früher ist die Anwendung von Gewalt oder Drohung nicht mehr notwendig, um den Tatbestand zu erfüllen.

Nichts falsch gemacht? Umso mehr sollten Sie Ihre Freiheit verteidigen!

Oft erscheinen die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft erhebt, unberechtigt. Da Vergewaltigung nach § 177 StGB mit mindestens zwei bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird, sollten Sie den Vorwurf aber in jedem Fall ernst nehmen.   

Auch wenn die Anklage in Ihren Augen noch so abwegig erscheinen mag: Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist keine Bagatelle.

Sexualstrafverfahren und insbesondere Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung sind eine extreme Belastung für alle Beschuldigten. Auf keinem anderen Rechtsgebiet ist der soziale Druck und die Vorverurteilung des Tatverdächtigen größer. Das Problem hierbei: Oft ist die Beweislage dürftig, der Tathergang nicht wirklich klar und es steht Aussage gegen Aussage. 

In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht an Ihrer Seite haben, der eine effektive Verteidigungsstrategie aufbaut. Denn die Behauptung, es habe eine Vergewaltigung stattgefunden, steht erst einmal im Raum und die Justizmaschine nimmt Fahrt auf. Die Anzeigenden scheinen eine fast unkontrollierbare Macht über die vermeintlichen Täter bekommen zu haben. Selbstverständlichkeiten wie die Unschuldsvermutung müssen in solchen Verfahren nicht selten mitverteidigt werden.

Braucht man beim Vorwurf der Vergewaltigung unbedingt einen Fachanwalt?

Das  Sexualstrafrecht steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Kritikern ist das Sexualstrafrecht immer noch nicht hart genug. Der Effekt: Mit den Jahren und den zahlreichen neuen Gesetzesnovellen ist dieses Rechtsfeld für Laien und selbst für nicht spezialisierte Juristen immer unüberschaubarer und komplizierter geworden: 

Jede Änderung bringt Verschärfungen, aber auch Unschärfen. Aber eben auch Chancen für neue Verteidigungsstrategien. Ein Strafverteidiger mit entsprechender Spezialisierung, fundierter Sachkenntnis und jahrelanger Erfahrung kann alle Optionen prüfen, Strategien erarbeiten und aktiv dazu beitragen, dass ein Prozess mit dem Vorwurf der Vergewaltigung am Ende glimpflicher ausgeht, als es am Anfang vielleicht aussehen mag.

Aus der Praxis gesprochen:

Meine bisherigen Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage zeigen, dass Vorwürfe einerseits schneller zur Anklage gebracht werden, gleichzeitig aber die Anzahl an Freisprüchen steigt. Umso mehr sollten Sie sich von Anfang an kompetent beraten lassen, am Besten von einem Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht und erfahrenen Anwalt für Vergewaltigung.

Was kostet die Verteidigung in einem Verfahren wegen Vergewaltigung?

Zuallererst: Die telefonische Kontaktaufnahme mit einer ersten Einschätzung der Lage löst keine Kosten aus. Eine persönliche Beratung beim Vorwurf der Vergewaltigung kostet, je nach Umfang, zwischen 80 und 200 Euro.

Eine wirkliche Einschätzung der Lage ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Akteneinsicht möglich. Hierfür ist eine Beauftragung, also ein Mandat notwendig. Ich arbeite grundsätzlich so, dass ich für eine Akteneinsicht und die anschließende Einschätzung 400 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) als Vorschuss in Rechnung stelle. Das ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein üblicher Satz. Sollte vorher die oben genannte kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten von den 400 Euro natürlich abgezogen.

Nach der erfolgten Akteneinsicht kann ich eine Einschätzung der restlichen Kosten vornehmen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung eines Mandates: Entweder eine Honorarvereinbarung oder ein Tarif auf Grundlage des RVG.

  1. Eine Honorarvereinbarung schlage ich vor, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen für eine angemessene Honorierung. Das gilt insbesondere in einem laufenden Ermittlungsverfahren (das ist der Teil des Verfahrens vor Anklageerhebung). Die Honorarvereinbarung wird entweder mit einer Pauschale für einen bestimmten Verfahrensabschnitt getroffen oder auf Stundenbasis. Bezahlte Vorschüsse werden abgezogen. 
  2. Kommt keine Einigung über das Honorar zustande, rechne ich meine Tätigkeit nach dem RVG ab. 

Fazit:
Ihr Kostenrisiko bei einer Beauftragung ist somit gut überschaubar und liegt bei maximal 400 Euro. So sind Sie stets im Bild über die entstehenden Kosten.

Und:

Eine Honorarforderung ohne Akteneinsicht ist aus meiner Sicht nicht seriös. Denn ohne Akteneinsicht ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht einzuschätzen. Nehmen wir das Beispiel mit der Autowerkstatt: Hier würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto genau untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo das Problem ist und was an dem Fahrzeug getan werden muss.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deswegen nehme ich mir für die Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.

 

Was tun im Notfall?

Bei Festnahme oder bei einer Hausdurchsuchung bin ich selbstverständlich auch im Notfall für Sie da.

Fachanwalt für Strafrecht, Verteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin-Schöneberg: Ursus Koerner von Gustorf
Fachanwalt für Strafrecht, Verteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin, auch beim Vorwurf der Vergewaltigung.

Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertete ich Mandanten unter Anderem in folgenden Themenbereichen: