Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht in Berlin

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin: Ursus Koerner von Gustorf (Foto: privat)

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin: Ursus Koerner von Gustorf (Foto: privat)

Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertrete ich Mandanten in allen Fällen mit Sexualbezug, unter anderem bei den folgenden Vorwürfen:

Hier finden Sie einige grundsätzliche Erklärungen zu oft auftretenden Fragen:

Was ist das Sexualstrafrecht und wann kommt es zur Anwendung?

In unserer Gesellschaft existieren Normen und Gesetze für bestimmte Verhaltensweisen, auch beim Thema Sexualität. Wenn Juristen also vom Sexualstrafrecht sprechen, geht es meistens um die Ansammlung verschiedener Tatbestände, die den (strafbaren) Umgang mit Sexualität regeln.

Im modernen Sexualstrafrecht geht es um den Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Das war nicht immer so, denn früher diente das Sexualstrafrecht auch dem Schutz der sogenannten „Sittlichkeit“. Dass dieser Wandel noch gar nicht so lange her ist, kann man beispielsweise beim Anschauen alter Krimis erkennen, wenn von der „Sittenpolizei“ die Rede ist.

Was sind die Besonderheiten im Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht umfasst die Paragraphen des StGB, bei denen es um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht. Wo die sexuelle Selbstbestimmung anfängt, ist nicht immer für alle Beteiligten klar. Genau daraus erwachsen vielfältige Probleme. Deswegen ist jeder Fall anders:

Geht es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung, sind unter Umständen vielfältige Beweise auszuwerten. Ein Anwalt, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist, sollte dementsprechend auch Grundkenntnisse in Rechtsmedizin, den psychoforensischen Wissenschaften und Toxikologie vorweisen können.

Sexualstrafverfahren haben zudem die Besonderheit, dass sich Sachverhalte oft unter vier Augen abgespielt haben. Das Ergebnis: Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei dem die Gerichte oft ein besonderes Augenmerk auf die belastende Zeugenaussage legen. In einer solchen Situation ist ein Strafverteidiger mit fundierten Kenntnissen der Aussagepsychologie gefragt.

Geht es um Ermittlungen in Pornographie-Verfahren, wird von Seiten der Behörden eine Beschlagnahmung von Computern, Laptops und Speichermedien angeordnet. Die Auswertung dieser Geräte erfolgt machmal polizeiintern, oft aber auch durch externe IT-Forensiker. In so einem Fall ist es wichtig, dass der Anwalt für Sexualstrafrecht die forensischen Gutachten des IT-Sachverständigen unter die Lupe nimmt und den Tatnachweis anhand der vorgelegten Beweise genau überprüft.

Meine langjährige Erfahrung in Sexualstrafverfahren zeigt mir, dass man als Anwalt in den meisten Fällen eine Mischung aus allen oben genannten Fähigkeiten benötigt, denn mit den technischen Möglichkeiten und den daran angepassten Gesetzen werden auch die damit verbundenen Gerichtsverfahren zunehmend komplexer.

Warum braucht man einen Anwalt, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist?

Im Sexualstrafrecht geht es um Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das ist für alle Beteiligten ein unangenehmes Thema, denn immerhin geht es um Einblicke in die absolute Intimsphäre einer Person. Für eine effektive Verteidigung ist es daher unerlässlich, dass ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger entsteht. Nur so ist eine effiziente Vertretung vor Gericht möglich. Nach weit über zwanzig Jahren in diesem Beruf weiß ich, wie man Vertrauen aufbaut und es sich verdient. Dafür nehme ich mir Zeit. Ich bewerte nicht, ich höre erst einmal zu.

Sexualdelikte werden in der Gesellschaft als extrem verwerflich und unmoralisch angesehen. Daher ist mittlerweile bei den meisten Straftaten im Bereich des Sexualstrafrechts eine Freiheitsstrafe vorgesehen. Hinzu kommen die Stigmatisierung und Vorverurteilung durch Familie, Freunde, Bekannte, oft auch Presse und Öffentlichkeit. Es gehört zum guten Handwerk eines Anwalts für Sexualstrafrecht, seinen Mandanten nach Möglichkeit auch davor zu schützen, denn ein einmal angeheftetes Stigma wird man so schnell nicht wieder los.

Meine Aufgabe als ihr Verteidiger in Sexualstrafverfahren ist es, die aus Sicht der Beschuldigten fast grenzenlos erscheinende Macht der Ermittlungsbehörden und Anzeigenden zu brechen und mich mit aller Kraft für Sie als meine Mandanten einzusetzen. Nur so ist ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil zu erreichen.

Dabei kommt mir vor allem meine Erfahrung aus nun über 20 Jahren Verteidigung in Sexualstrafverfahren zugute. Im Umgang mit meinen Mandanten ist mir das offene Wort auf beiden Seiten wichtig. Sie als Mandant müssen wissen, woran Sie sind. Im Guten wie im Schlechten. Nur so und nicht durch blumige Versprechungen kann ich das beste Verteidigungsergebnis für Sie erreichen.

Was sind die Folgen einer Verurteilung?

Wie bereits erwähnt kann sich ein Sexualstrafverfahren negativ auf Ihre sozialen und beruflichen Kontakte auswirken. Ist man rechtskräftig wegen eines Sexualdelikts verurteilt, kommt das in den allermeisten Fällen mit einem Eintrag im Führungszeugnis sowie mit einem Vermerk nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einher, wonach Sie beruflich keine Jugendlichen mehr beschäftigen, anweisen oder ausbilden dürfen.

Geht es um die Verurteilung wegen erheblicher Sexualstraftaten, insbesondere auch im Wiederholungsfall, kann von Seiten des Gesetzgebers auch eine Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) in Betracht gezogen werden.

Als Anwalt und Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht halte ich es deshalb für unerlässlich, eine sinnvolle und solide Verteidigungsstrategie aufzubauen. Und die ist von Fall zu Fall und Mandant zu Mandant unterschiedlich, denn am Ende sind es die konkreten Umstände des Falls, die persönlichen Voraussetzungen des Beschuldigten und das drohende Strafmaß, die in diese Strategie mit einfließen müssen. Ziel einer erfolgreichen Verteidigung ist immer – wenn möglich – die Einstellung des Verfahrens oder zumindest die Verurteilung zu einer möglichst geringen Strafe.

Was tun im Notfall?

Bei Festnahme oder bei einer Hausdurchsuchung bin ich selbstverständlich auch im Notfall für Sie da.


Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht vertete ich Mandanten unter Anderem in folgenden Themenbereichen: